Hundehausregeln
ein harmonisches Miteinander für alle unsere Schlossgäste
Respektvolles Miteinander auf dem Schlossgut
Wir sind echte Hundeliebhaber und sind den Vierbeinern sehr tolerant gegenüber. Aber wir nehmen auch Rücksicht auf diejenigen, die nicht so vernarrt in Hunde sind. Nach jahrelanger Erfahrung müssen wir deshalb einige Regeln für Hunde aufstellen:
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Leinenpflicht: Bitte führen Sie Ihren Hund auf dem gesamten Schlossgut stets an der Leine. So stellen wir sicher, dass sich alle Gäste, ob mit oder ohne Vierbeiner, jederzeit frei und unbeschwert bewegen können.
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Sauberkeit: Selbstverständlich sind Sie dafür verantwortlich die Hinterlassenschaften Ihres Hundes auf dem Gelände und rund um Schloss Möhren selbst zu entsorgen.
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Sorgfalt: Sollten trotz aller Vorsicht Schäden entstehen, bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen. So können wir gemeinsam für eine Lösung aufkommen und den historischen Zustand der Räumlichkeiten bewahren.
- Teichanlage: Es ist nicht erlaubt, Ihren Hund in unserem Teich schwimmen zu lassen.
- Rücksichtnahme: Ihr Hund darf den anderen Gästen nicht zur Last fallen. Ein harmonisches Miteinander basiert auf gegenseitigem Respekt.

Respektvolles Miteinander in den Schlossräumen
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Möbel: Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht auf dem Sofa liegt oder darauf springt. Falls er dennoch gerne weich gebettet ist, bitten wir Sie, das Möbelstück durch ein eigenes, alles bedeckendes Laken oder ein Hundekissen zu schützen.
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Schlafbereiche: Die Schlafräume und insbesondere die Betten sind den zweibeinigen Gästen vorbehalten. Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht in diese Bereiche.
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Haftung: Sollte trotz aller Vorsicht ein Schaden durch Ihren Hund entstehen, liegt es in Ihrer Verantwortung als Besitzer, diesen zu reparieren, zu ersetzen oder für die Kosten aufzukommen.
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Sauberkeit: Wir legen großen Wert auf gepflegte Räumlichkeiten und setzen voraus, dass Sie Ihre Ferienwohnung sauber halten. Bitte kämmen und bürsten Sie Ihren Hund ausschließlich im Freien und nicht innerhalb der Wohnung.
Achtsam Handeln
Besonders im Frühling verwandelt sich die Natur rund um das Schloss in eine kostbare Kinderstube. Während der Brut- und Setzzeit (April bis Juli) benötigen die Jungtiere in unseren Wäldern besonderen Schutz. Da auch der besterzogenste Hund instinktiv ein Jäger bleibt, gilt in dieser Zeit eine herzliche, aber verbindliche Leinenpflicht.
Damit das Miteinander gelingt:
- Leinenpflicht: Bitte führen Sie Ihren Hund auf dem gesamten Schlossgut und im gesamten Altmühltal stets an der Leine. So schützen wir gemeinsam die Tierwelt und ermöglichen allen Gästen einen entspannten Aufenthalt.
- Sauberkeit: Wir schätzen die Ästhetik unseres Schlossparks und der Natur. Bitte entsorgen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes sowohl auf dem Gelände als auch auf den Wanderwegen umgehend.
- Auf den Wegen: Bleiben Sie beim Wandern und Joggen bitte auf den markierten Pfaden. Dies dient dem Schutz der Waldbewohner und bewahrt die unberührte Schönheit unserer Region.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr #achtsamhandeln. So bleibt die Natur rund um das Schloss ein kostbarer Rückzugsort für Mensch und Tier.
